Deutsche Städte können künftig Diesel-Fahrverbote verhängen

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Dieselmotoren womöglich einen weiteren Nagel in den Sarg geschlagen. Das mit Spannung erwartete Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig besagt, dass deutsche Städte künftig Diesel-Fahrverbote verhängen dürfen, wenn sie keine andere Möglichkeit sehen, die Schadstoffgrenzwerte einzuhalten.
Aus dem Urteil geht keineswegs hervor, dass Kommunen gezwungen sein werden, Dieselfahrverbote zu verhängen. Zudem gehen die Richter davon aus, dass es diverse Einschränkungen geben wird – zum Beispiel Ausnahmen für Diesel-Pkw mit effizienter Abgasreinigung, die die Anforderungen der Abgasnorm Euro 5 oder Euro 6 erfüllen.
Daher forderten die zuständigen Richter die Städte in dem Urteil auch auf die Verhältnismäßigkeit und maßvolle Anwendung von Fahrverboten auf. Ausdrücklich wird betont, dass frühestens ab September 2019 auch Euro-5-Diesel die Einfahrt in Städte verwehrt werden darf. Ausnahmen für Handwerker und bestimmte Anwohnergruppen werden von den Richtern ebenfalls gefordert.
Konsequenterweise erlauben die Richter derzeit nichts anderes als ein eingeschränktes Fahrverbot für ältere Diesel-Pkw der Abgasnorm Euro 4 und älter in einzeln ausgewiesenen Zonen oder Strecken. Neuere Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5 können frühestens ab September 2019 betroffen sein.
Unklar ist auch, wie eventuelle Diesel-Fahrverbote behördlich kontrolliert werden könnten, die Kontrolleure müssten theoretisch bei jedem in Frage kommenden Fahrzeug in die Papiere schauen, was eine Belastung für sich selbst ist.
Vorerst bleibt das Thema Diesel ein heißes Thema, insbesondere in Europa, wo die Mehrheit der verkauften Autos immer noch einen Dieselmotor unter der Motorhaube hat.
[Quelle: Bimmerheute ]